20. Juni 2025

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Statement zu Israel und Palästina: Bundesrat muss endlich handeln

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Das Leid der Menschen in Gaza ist unerträglich. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als Sitz des Uno-Menschenrechtsrates, in welchem sie 2025 sogar den Vorsitz innehat, hat die Schweiz eine besondere Verantwortung. Der Bundesrat muss endlich auf die humanitäre Notlage und die anhaltende Gewalt in Gaza reagieren.

Als Vertragsstaat der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948) muss die Schweiz ihren Präventionspflichten zur Verhinderung von Völkermord in Gaza nachkommen. Am 26. Januar 2024 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) festgestellt, dass die Rechte der Palästinenser:innen im Gazastreifen gemäss der Völkermordkonvention „tatsächlich und unmittelbar gefährdet“ sind. Ausserdem hat der IGH mehrfach „sofortige und wirksame Massnahmen“ angeordnet, um die Palästinenser:innen im besetzten Gazastreifen vor einem drohenden Genozid zu schützen. Die israelische Regierung ist einem Grossteil dieser rechtsverbindlichen Anordnungen bislang nicht nachgekommen.

Die israelische Armee hat in anderthalb Jahren mehr als 54.000 Menschen getötet, darunter mindestens 15.000 Kinder. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie die Bombardierung ziviler Ziele, der Einsatz von Hunger als Waffe und die Vertreibung der Bevölkerung dauern an. Die humanitäre Hilfe vor Ort ist durch den Mangel an Elektrizität und Treibstoff massiv erschwert, Hilfstransporte werden von den israelischen Behörden verhindert. Diese Handlungen haben dazu geführt, dass mittlerweile die gesamte Bevölkerung Gazas von einer akuten Hungersnot bedroht ist. Es ist wahrscheinlich, dass dadurch Lebensbedingungen geschaffen werden, die geeignet sind, die physische Zerstörung der betroffenen Gruppe ganz oder teilweise herbeizuführen (vgl. Art. II lit. c der Völkermordkonvention).

Gleichzeitig setzt die Hamas den Beschuss Israels fort und hält weiterhin mehr als 50 Geiseln fest (Stand 16. Juni 2025). Mindestens 20 von ihnen sollen noch am Leben sein. Die Bedrohung des Staates Israel beispielsweise durch den Iran und die islamistische Terrororganisation Hamas rechtfertigt jedoch nicht, dass Israel selbst humanitäres Völkerrecht bricht.

Für die Schweiz und für alle anderen Staaten, die die UN-Völkermordkonvention unterzeichnet haben, besteht dringender Handlungsbedarf. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als Sitz des Uno-Menschenrechtsrates, in welchem sie 2025 sogar den Vorsitz innehat, hat die Schweiz eine besondere Verantwortung.

Daher fordert Voices (Voices) vom Bundesrat:
  • Sich aktiv für einen sofortigen, dauerhaften und von der internationalen Gemeinschaft überwachten Waffenstillstand und für die sofortige Aufhebung der Blockade des Gazastreifens einzusetzen.
  • Die dokumentierten Kriegsverbrechen Israels klar zu verurteilen und alle Initiativen zu unterstützen, um Zwangsumsiedlungen oder illegale Vertreibungen der Bevölkerung in Gaza und im Westjordanland zu verhindern.
  • Unverzüglich die Finanzierung der humanitären Nothilfe für Gaza über die UNRWA wieder aufzunehmen und mindestens die jährlichen Mittel freizugeben, die bis 2023 finanziert wurden.
  • Die militärische Zusammenarbeit mit Israel sowie alle sicherheitsrelevanten Exporte sofort einzustellen.
  • Ein Verbot für Schweizer Unternehmen zu erlassen, sich an der Besatzung in den palästinensischen Gebieten zu beteiligen. Dies insbesondere in Bezug auf Waffen, Dual-Use-Technologien und Überwachungssysteme.
  • Das Recht des palästinensischen Volkes auf kollektive Selbstbestimmung uneingeschränkt anzuerkennen und sich entschlossen für dessen Umsetzung zu engagieren.
  • Sich für die Freilassung aller Geiseln und willkürlich inhaftierten Gefangenen in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet einzusetzen, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht

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